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Förderung von Beratungen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen

Auf der Grundlage des Rahmenvertrages ELER 0801.a-1.2025 hat der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, vertreten durch das Thüringer Landesverwaltungsamt einen Dienstleistungsvertrag mit der Thüringer Beratungsgesellschaft für Landwirtschaft, Gartenbau und ländlichen Raum mbH für die Beraterin Frau Mandy Werner sowie die Berater Herr Dr. Falk Simon und Herr Thomas Karbstein abgeschlossen.
Damit erhalten Frau Werner, Herr Dr. Simon und Herr Karbstein den Auftrag landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen ihrer Wahl, die ihren Sitz in Thüringen haben, zu den Themen:

  • Konditionalität (GAB und GLÖZ- Standards) (Fachlos 1),
  • Unterstützung bei der Planung, Beantragung und Umsetzung ausgewählter Thüringer Interventionen (Fachlos 3),
  • Tierwohl, Tiergerechtigkeit und gesundheitlichen Aspekten in der Tierhaltung
    (Fachlos 4),
  • Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Leistung des zu beratenden landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Unternehmens (Fachlos 7),
  • Beratung zur Schaf- und Ziegenhaltung bei produktionstechnischen Fragen, zu gesetzlichen Regelungen, zur Dokumentation und zu Anträgen sowie zu betriebswirtschaftlichen Anfragen (Fachlos 10),
  • Biodiversität – Grünland zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (Fachlos 15),
  • Nachhaltiges Nährstoffmanagement – betrieblicher Nährstoffeinsatz durch Düngeplanung, Analytik und Diagnose (Fachlos 16),
  • Nachhaltiges Nährstoffmanagement – Einsatz organischer Dünger mit Hilfe von Einsatzkonzeptionen, Lagerstättenoptimierung, Emissionsminderung und Umsetzung der Verbringungsverordnung (Fachlos 17),
  • Beratung und Planung von Agroforstsystemen auf Ackerland – Grobkonzeption bei der Standortauswahl, der Zielformulierung, dem Betriebskonzept, bei der Vermarktung und Prüfung der Fördermöglichkeiten (Fachlos 23)

im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 zu beraten.

Die durch die Beratung entstandenen Aufwendungen werden bis zu einer maximalen Höhe von 2.000,00 EUR je Beratungsvertrag bezuschusst.